Wissenswertes
Der Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb potentielle Explosionsgefahren zu beurteilen und bei Bedarf das Ergebnis in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten. Dabei stellt die exakte explosionsschutztechnische Bewertung und Einstufung selbst an Experten höchste Anforderungen an Wissen und Erfahrung. Denn eine falsche Zoneneinteilung hat weitreichende Konsequenzen:
Eine unnötig hohe explosionstechnische Einstufung zieht überhöhte Kosten bei der baulichen Ausführung beziehungsweise gerätetechnischen Ausstattung nach sich, während eine unzureichende Zoneneinteilung unter dem Sicherheitsaspekt nicht zu verantworten ist. Ziel muss es daher sein, optimale Lösungen sowohl unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten als auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu erarbeiten und zu realisieren.
Ihre Vorteile im Überblick
Die umfassende Explosionsschutzbetrachtung bereits in der Planungsphase
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Systematische Erhebung und Bewertung von Explosionsgefährdungen im Laborumfeld
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Erstellung von Zonenplänen für gefährdete Bereiche und Anlagen
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Spezifikation der ATEX-Anforderungen für elektrische und nicht elektrische Betriebsmittel
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Erarbeitung von spezifischen Explosionsschutzkonzepten
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Begleitung bei der Realisierung von Explosionschutzmaßnahmen
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Vollständige Projektdokumentation in Form eines Explosionsschutzdokuments
Mit der richtigen Beurteilung zum sicheren Betrieb
Explosionsgefahr im Labor
Nutzungsabhängig ist bei bestimmten Einrichtungen in Forschungsgebäuden erfahrungsgemäß mit einer Explosionsgefährdung zu rechnen. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Zusammenstellung möglicher Betrachtungsbereiche:
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Chemische Sonderlaboratorien und Brennstoffzelllaboratorien
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Einstreuversorgungseinrichtungen
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Technikums- und Werkstattbereiche
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Lagereinrichtungen für brennbare Flüssigkeiten und Gase
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Umfüllstationen für brennbare Flüssigkeiten
Im Rahmen eines Explosionsschutzgutachtens werden diese potentiell explosionsgefährdeten Laborbereiche und -arbeitsplätze einschließlich ihrer lüftungstechnischen Einrichtungen untersucht. Hierbei sind Ausführung und Nutzung der Räumlichkeiten von entscheidender Bedeutung.
Ist aufgrund der Beurteilung tatsächlich mit der Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen, muss ein Explosionsschutzkonzept erstellt werden. Dafür werden Zonen (umgangssprachlich Ex-Zonen) ausgeweisen und auf dieser Grundlage sicherheitstechnische Anforderungen (ATEX) an die einzusetzenden Anlagen und Geräte festgelegt. Sie erfüllen damit nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern leisten einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Laborgebäudes.