Wissenswertes
Jeder Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu ist eine an die individuellen Unternehmensverhältnisse angepasste betriebliche Arbeitsschutzorganisation erforderlich. Grundlegend dafür ist die sicherheitstechnische Betreuung durch eine branchenkundige Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Dabei gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle.
Ihre Vorteile im Überblick
Umfassende Gesamtbetreuung durch eine laborerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Beratung bei der Wahl des richtigen Betreuungsmodells
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Durchführung der Grundbetreuung und Beratung zu alternativen Betreuungsmodellen
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Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung von Betriebsanweisungen
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Hilfe bei der Auswahl geeigneter Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung
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Betreuung bei der Etablierung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
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Schulung von Mitarbeitern im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung
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Kommunikation mit Berufsgenossenschaften und Behörden
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Die Wahl des richtigen Betreuungsmodells
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten kann zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden. Grundsätzlich stehen Modelle zur Regelbetreuung oder alternative Betreuungsmodelle zur Verfügung. Art und Umfang der erforderlichen Betreuung richten sich dabei nach den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen sowie den geltenden Einsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sowohl die Regelbetreuung als auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung erfolgen in Zusammenarbeit mit einer branchenkundigen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Es kann zwischen der Regelbetreuung und dem alternativen Betreuungsmodell gewählt werden.
Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung zusammen.
Die Grundbetreuung umfasst die zu leistende Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Die anlassbezogene Betreuung deckt alle weiterführenden sicherheitsrelevanten Aspekte ab und ist insbesondere bei Änderungen von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätzen oder Arbeitsabläufen in Anspruch zu nehmen.
Das alternative Betreuungsmodell besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie der Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung.
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen branchenneutrale sowie branchenspezifische Inhalte, die dem Unternehmer im Rahmen eines Lehrgangs in regelmäßigen Abständen vermittelt werden.
Die bedarfsorientierte Betreuung wird anlassbezogen in Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren der Berufsgenossenschaften oder in Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erbracht.
Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
Hier kann zwischen der Regelbetreuung und dem alternativen Betreuungsmodell gewählt werden.
Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
Die Grundbetreuung umfasst ein breites Aufgabenspektrum, das von der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur quartalsweisen Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) reicht.
Die betriebsspezifische Betreuung deckt individuell vorhandene Gefährdungen und sicherheitsrelevante betriebliche Änderungen ab.
Das alternative Betreuungsmodell besteht aus Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie der Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung.
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen branchenneutrale und branchenspezifische Inhalte, die dem Unternehmer im Rahmen eines Lehrgangs vermittelt werden. Zudem ist die Teilnahme an anerkannten Fortbildungslehrgängen erforderlich.
Die bedarfsorientierte Betreuung wird anlassbezogen in Zusammenarbeit mit einer branchenkundigen Fachkraft für Arbeitssicherheit erbracht.
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
Für diese Betriebe ist eine Regelbetreuung vorgeschrieben.
Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
Die Grundbetreuung umfasst ein breites Aufgabenspektrum, das von der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur quartalsweisen Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) reicht.
Die betriebsspezifische Betreuung deckt individuell vorhandene Gefährdungen und sicherheitsrelevante betriebliche Änderungen ab.